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Baustil > Rathäuser der Renaissance

Renaissance (französisch für Wiedergeburt, vom italienischen „rinascita“) bezeichnet die von Italien ausgehende Stilrichtung des 15. und 16. Jahrhunderts, der beginnenden Neuzeit.
In einer konsequenten Weiterentwicklung der Architekturformen lehnen sich die deutschen Baumeister vor allem an die italienische Formensprache an. So sind in der 1569-73 errichteten Kölner Rathauslaube italienische und flämische Motive klar ausgebildet.
Typisch für diese Zeit im städtischen Bau sind Giebelhäuser und die Dekoration einzelner Bauteile, wie Portale, Giebel oder Erker. Deutlich wird dies am Lemgoer Rathaus.
Das Paderborner Rathaus bildet ein typisches Beispiel für die Weserrenaissance; das Rathaus in Bocholt für den niederländischen Backsteinrenaissancestil. Und auch das Fachwerk spielt eine bedeutende Rolle im Rathausbau der deutschen Renaissance, wie in Horstmar, Schieder-Schwalenberg oder Blomberg zu sehen.

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