In der Gotik (12.-16. Jahrhundert, in Deutschland ab Mitte des 13. Jahrhunderts) rückt einhergehend mit dem Aufblühen der Städte im Mittelalter das Rathaus als ein Ort städtischer Selbstverwaltung in den Blickpunkt. So besaß die Stadt Soest bereits vor 1120 ein Rathaus (heute lediglich Grundmauern und Keller zum Teil erhalten).
Oft werden Markthalle und Rathaus zu einem Bau vereint, bei dem das Untergeschoss als Markt und das Obergeschoss als Ort der Bürgerversammlung dient. Beim Rathausbau wurde kein eigener Stil entwickelt, sondern verschiedene Architekturformen gewählt. Unter anderem wurden auch Gestaltungsformen dem Sakralbau entlehnt, wie beispielsweise beim Rathaus in Münster, dessen Fassade als eine der bedeutendsten gotischer Profanbauten in Deutschland gilt.
Vorwiegend sind die Rathäuser als freistehende Gebäude konzipiert, seltener in eine Häuserzeile eingebunden. Beispielsweise das Rathaus in Attendorn mit seinen Staffelgiebeln oder das kastellähnliche Rathaus am Marktplatz in Kalkar, das einen für Deutschland ungewöhnlichen Turm aufweist.
Charakteristisch für gotische Rathäuser ist die offene Bogenhalle im Erdgeschoss, auch Gerichtslaube genannt, die als Stätte öffentlicher Bekanntmachungen diente. Eine Bogenhalle ist in den Rathäusern in Münster, Werne und Minden erhalten.
Als Repräsentationsbau spiegelt das Rathaus in Größe und Dekoration bis heute den Bürgerstolz und den Reichtum der Stadt wider. Die historische Bedeutung wird an folgenden Beispielen deutlich: In der Ratskammer des Münsteraner Rathauses, im sogenannten Friedenssaal, wurde 1648 der Westfälische Frieden beschworen und der Festsaal des gotischen bzw. neogotischen Rathauses in Aachen war Ort des Krönungsmahles deutscher Kaiser (1349 Karl IV. bis 1531 Ferdinand I.).
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