© LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland - Wolf, Silvia Margrit
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Möhlenring 46/48, 47906 Kempen
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1930–1931
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In den 1960er Jahren keimte in Kempen eine Idee auf, die sich für zahlreiche historische Bauten als fatal erweisen sollte: Die im 14. Jahrhundert angelegte ringförmige Stadtbefestigung, die im 18. Jahrhundert geschleift und zur Promenade geworden war, sollte als historische Stadtstruktur wieder ablesbar und erneut zum Grüngürtel werden. Dazu wurde ein Bebauungsplan beschlossen, der 1968 rechtskräftig wurde. Der Weg zum Abriss der störenden Häuser, darunter Villen der Kaiserzeit und Jugendstilgebäude wie die Alte Post, war geebnet. Nur zwei Gebäude überlebten die Freiräumung des Stadtgrabens: die 1913 erbaute Sparkasse am Donkring – und ein Doppelhaus im Stil des Neuen Bauens am Möhlenring 46/48.
Das Haus am Möhlenring wurde 1930 von dem ortsansässigen Architekten Hans Topoll entworfen. Als Bauherren werden für die südliche Haushälfte ein Fräulein Gertrud Wiefels und für die nördliche der Oberpostsekretär Franz Jennen genannt. Das Doppelhaus enthielt vier identische Wohnungen mit je drei Zimmern, Küche, Bad und WC. In den Plänen vom Februar 1930 weist die ausgebaute Dachzone eine Kombination von flach gedeckten Bereichen und einem zentralen Satteldach auf; ähnlich hatte Topoll in der Kempener Von-Loé-Straße 9, 11 und 13 gebaut. Realisiert wurde jedoch ab dem Sommer desselben Jahres ein gewagteres, ganz flach gedecktes Haus mit ausgebautem Dachgeschoss, an dessen Ecken offene Terrassen mit hochgezogenen Umfassungswänden für Vor- und Rücksprünge und einen belebten Wechsel von Innen- und Außenbereich sorgten. Damit wurde in Kempen erstmals ein Haus in Stahlskelettkonstruktion ausgeführt. Die Verwendung von neuartigen Materialien wie Asbest, der Einbau von Stahlaußentüren und schmalen Stahlfenstern vervollständigten das moderne Erscheinungsbild.
Wäre es nach dem Kempener Stadtbaumeister Marx gegangen, wäre das Haus Jennen-Wiefels wohl niemals in dieser Form und an dieser Stelle errichtet worden. Marx missfiel die dreistöckige Bauweise in der Schutzzone um das historische Kuhtor, und er führte Gutachter an, die den Entwurf als gestalterisch unbefriedigend bezeichneten. Immer wieder mussten Landrat und Vertreter der Bezirksregierung in dem Fall vermitteln. Das sollte symptomatisch bleiben: Als die Stadt Kempen im Jahr 1988 den Abriss des Hauses durchsetzen wollte, um einen der letzten „Störfaktoren“ in der Grabenzone zu beseitigen, scheiterte sie am rheinischen Landeskonservator und am Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, Christoph Zöpel: Das Doppelhaus am Möhlengraben musste in die Denkmalliste der Stadt eingetragen werden und genießt nun als wichtiges Zeugnis des Neuen Bauens in Kempen den gleichen Schutz wie die Überreste der Stadtbefestigung.
Autor*in: Birgit Gropp
Zuletzt geändert am 02.03.2021
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Kategorien:
Architektur » Wohnbauten » Ein-/Zweifamilienhäuser