© Foto: SiriusB; Lizenz: CC BY-SA 3.0
© Foto: Johannes Siebig; Lizenz: CC BY-SA 3.0
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Talsperrenstraße, 53721 Siegburg
1955-1958
Oberregierungsbaurat Nußbaum | Vorstand des Wasserwirtschaftsamtes Bonn
(staatlicher Bauaufsichtsbeamter)
Regierungsbaurat a.D. Siegfried Schilder
(Bauleiter)
Dipl.-Ing. Gerhard Pendzich | Wahnbachtalsperrenverband
(Bauüberwachung)
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Objektanzahl: 2516
53721 Siegburg
Entfernung: 0.69 km
53773 Hennef
Entfernung: 3.09 km
53773 Hennef
Entfernung: 3.32 km
53773 Hennef
Entfernung: 3.84 km
Die Wahnbachtalsperre erstreckt sich mit einem Einzugsgebiet von 69 Quadratkilometern über das Gebiet von vier Kommunen: Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Much und Siegburg. Ihre Staumauer liegt im Siegburger Stadtteil Seligenthal. Die Gesamtanlage umfasst umfangreiche technische Gebäude, hier soll nur das Stauwerk vorgestellt werden.
Der bis heute für ihren Betrieb zuständige Wahnbachtalsperrenverband (WTV) wurde am 12. Juni 1953 gegründet und führte die Vorarbeiten zur Anlage der Talsperre durch, deren Bau in den Jahren 1955-1958 vollzogen wurde.
Von September 1955 bis Juni 1956 wurde das 52,5 Meter hohe Dammbauwerk mit einer Kronenlänge von 379 Metern und einer Kronenbreite von 7,55 Metern durch eine Schüttung aus Grauwacke errichtet. Zur Wasserfläche hin wurde im Anschluss in fünfmonatiger Arbeit eine Oberflächenabdichtung aus Asphaltbeton aufgebracht, zur Talseite hin erhielt das Bauwerk eine Erdabdeckung und riegelt heute als steil aufragende Wiesenfläche das zugestaute Tal des Wahnbaches ab.
Die Staumauer hält im Maximum ein Wasservolumen von 41,4 Millionen Kubikmetern, die sich über eine Fläche von 200 Hektar erstreckt. Durchschnittlich liegt der Talsperreninhalt bei 34 Millionen Kubikmetern, die jährliche Entnahmemenge bei 28,1 Millionen Kubikmetern.
Die Wahnbachtalsperre dient zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der Städte Siegburg und Bonn sowie von Teilen des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreises Ahrweiler. Als Trinkwasserreservoir ist sie ein Wasserschutzgebiet und darf nicht für den Wassersport genutzt werden, auch das Betreten ihrer Uferregionen ist verboten. Über die Staumauer und entlang des Uferhöhenweges führen aber Wanderwege zu herrlichen Aussichtspunkten, die dem Wanderer das Tal in immer wieder neuen, faszinierenden Blicken zeigen.
Weitere interessante Informationen zur Wahnbachtalsperre und deren Errichtung finden Sie direkt beim Wahnbachtalsperrenverband
Autor*in: Frau Dr. Korte-Böger, Historisches Archiv der Stadt Siegburg / Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 04.09.2017
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Kategorien:
Ingenieurbau » Wasserwirtschaft