Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
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1907-1910
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Objektanzahl: 2515
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Dass der Bau des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf errichtet wurde, ist dem damaligen Oberbürgermeister Wilhelm Marx (1899-1910) zu verdanken. Grund- und Aufrissgestaltung erfolgte in Abstimmung mit dem nebengelegenen Regierungsgebäude.
Die neubarocke Vierflügelanlage ist viergeschossig, mit einem Mansarddach gedeckt und besitzt zwei durch ein zentrales Treppenhaus getrennte Lichthöfe. Die Hauptansicht gliedert sich in 17 Achsen und die Seiten in sieben Achsen. Alle Seiten besitzen ein Mittelrisalit bestehend aus einem Kolossalpilaster, die sich aber durch Anzahl der Achsen und die Säulenordnung unterscheiden. Die beiden äußeren Achsen der Hauptansicht werden jeweils durch eine Loggia mit Säulen betont, hinter den darüber liegenden reich beschmückten Fenster sind die Dienstzimmer der Führungsspitze. Besonderes Augenmerk gilt dem Treppenhaus, das in einer „Komposition ineinandergreifender Ellipsen“ angelegt ist. Das Treppenhaus trennt den schmalen Innenhof in zwei Lichthöfe, die die kreuzgewölbten Gänge des Hauses belichten.
1957 erfolgte eine Erweiterung durch ein zehnstöckiges Bürohaus, das sich deutlich absetzt und lediglich durch einen überdachten Glasgang mit dem alten Gebäude verbunden ist.
Seine Unberührtheit macht es zu einem der wichtigsten Zeugnisse für die Architektur Anfang des 20. Jahrhunderts in Düsseldorf, des weiteren zählt es zu einer Reihe beeindruckender preußischer Gerichtsgebäude. Zusammen mit dem Regierungsgebäude, den GeSoLei-Bauten, dem Verwaltungsgebäude der Mannesmann-Röhrenwerke und dem Landeshaus bildet es die repräsentative Rheinuferbebauung mit städtebaulicher Bedeutung.
Autor*in: Susanne Tübergen
Zuletzt geändert am 13.06.2024
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Kategorien:
Architektur » Öffentliche Gebäude » Verwaltungsgebäude/Rathäuser