© Nachlass Rave
Schlesienstraße, 48167 Münster
Legende für Merkmale
Objekt hat Auszeichnung
Objekt ist denkmalgeschützt
Objekt ist als Kulturdenkmal auf der Liste der UNESCO-Weltkulturerbe verzeichnet
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1963-65
Garten- und Landschaftsarchitekt H. G. Schulten
(Außenanlagen)
Architekt Dipl.-Ing. Max von Hausen
Architekt Dipl.-Ing. Ortwin Rave
- keine Angabe -
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Objektanzahl: 2525
48165 Münster
Entfernung: 2.48 km
48155 Münster
Entfernung: 2.75 km
48165 Münster
Entfernung: 2.80 km
48155 Münster
Entfernung: 2.86 km
In den Jahren 1963-65 entstand mit der Teppichsiedlung Schlesienstraße ein einzigartiges Gesamtensemble von Häusern, Plätzen und Wegflächen. Die Anlage am Stadtrand von Münster umfasst auf 2,5 ha 36 flachgedeckte Gartenhofhäuser und ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus, das auch gemeinsam genutzte Einrichtungen wie Antennen- und Heizungsanlage beinhaltet.
Durch die verschachtelte Anordnung der Bungalows und die geringen aber geschickt ausgenutzten Freiflächen wurde der Traum vom Eigenheim auf eng bemessenem Raum ermöglicht. So haben die Häuser Wohnflächen von 80 bis 250 qm bei Grundstücksflächen zwischen 180 bis 450 qm.
Die Wohnräume liegen jeweils im Gebäudewinkel und sind entweder zum Waldrand oder zu einem allseitig umschlossenen Wohnhof ausgerichtet, um keine Einblicke von außen in die Wohnbereiche zu ermöglichen. Diese Bauweise, die den Rückzug ins Private ermöglichte, war Ausdruck des Zeitgeists der frühen 1960er Jahre.
Bemerkenswert ist auch der einheitliche weiße Putz der Häuser, der Abschluss mit einer grauen Betonattika, die schlanken Aluminiumprofilen für Türen und Fenster, Hauseingänge mit Schiebetüren und mit der Außenwand bündige Fensterprofile.
Die bis heute weitgehend erhalten gebliebene einheitliche Erscheinung des Wohngebiets ist vor allem auf die von den Architekten im Kaufvertrag festgelegten Vereinbarungen zu Material und Details der äußeren Gestaltung zurückzuführen.
1968 erhielt die Wohnanlage den erstmals vergebenen Preis des Bundes Deutscher Architekten (BDA).
Autor*in: Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 11.07.2019
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Kategorien:
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