Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen
Legende für Merkmale
Objekt hat Auszeichnung
Objekt ist denkmalgeschützt
Objekt ist als Kulturdenkmal auf der Liste der UNESCO-Weltkulturerbe verzeichnet
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1908 - 1910 / 1927 - 1929 / 1984 - 1985 (Umbau zum Verwaltungsgericht)
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Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen wurde ursprünglich als Sitz der Hauptpost in Gelsenkirchen errichtet. Es entstand nach Plänen des Postbaurates Karl Buddeberg aus Berlin um 1910 und wurde im Stil der Neorenaissance errichtet. Ein Erweiterungsbau in Formen des Backsteinexpressionismus wurde dem Gebäude 1927 bis 1929 am Flügel zur Vohwinkelstraße hinzugefügt. 1984 wurde das Gebäude unter der Beachtung des Denkmalschutzes zur Nutzung als Verwaltungsgericht umgebaut. Unter anderem wurde dabei die ehemalige Schalterhalle zu einer Bibliothek umgebaut und das große Oberlicht des Raumes, das aus einer Konstruktion aus Eisen und Glas bestand, durch ein modernes Glasdach ersetzt.
Es handelt sich um einen viergeschossigen Bau mit einer Fassade aus Backstein und einer Werksteingliederung, dessen Flügel einen Innenhof bilden. Der Eingangsbereich, der am Bahnhofsvorplatz gelegen ist, öffnet sich in Rundbogenarkaden, über denen sich ein zweistöckiger Erker befindet. Darüber liegt der gestufte Giebel, der von Voluten eingefasst wird. Den Abschluss über dem Eingangsbereich bildet ein polygonaler Turm.
Autor*in: Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 10.05.2016
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Kategorien:
Architektur » Öffentliche Gebäude » Verwaltungsgebäude/Rathäuser