Bundesautobahn A 1, 48163 Münster
2010
Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH
(Ausführungsplanung)
SKP - Schürmann Kindmann und Partner
(Statik)
Landesbetieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Entwurf)
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Objektanzahl: 2525
48165 Münster
Entfernung: 4.01 km
48165 Münster
Entfernung: 4.12 km
48165 Münster
Entfernung: 5.37 km
48143 Münster
48268 Greven
46325 Borken
Der sechs streifige Ausbau der Bundesautobahn 1 zwischen Münster und Osnabrück und die Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals erforderte ab 2009 die Verbreiterung der vorhandenen Doppelbrücke. Die zwei aus dem Jahr 1965 stammenden 81 Meter langen und 30,5 Meter breiten einfeldrigen Stahlüberbauten wiesen eine ungenügende Tragfähigkeit, eine zu geringe Durchfahrtshöhe für den Schiffsverkehr und einen allgemein schlechten baulichen Zustand auf.
Beide Überbauten, die im Zuge des Neubaus 2009 zurückgebaut wurden, bestanden aus einem einzelligen Hohlkasten und einem entsprechend breiten Kragarm.
Die zwei nebeneinander liegenden neuen Brücken sind als Stabbogenbrücken mit Betonfahrbahnplatten ausgeführt. Die Durchfahrtshöhe für den Schiffsverkehr wurde von 4,5 Meter auf 5,3 Meter erhöht. Die Brücken werden bei einer gleichbleibenden Länge von 81 Metern auf insgesamt 37 Meter verbreitet.
Die Überbauten der Stabbogenbrücken wurden vor dem Dortmund-Ems-Kanal auf einem nahegelegenen Parkplatz montiert und durch ein selbst fahrendes Transportfahrzeug bis zum Kanal transportiert. Die Brückenspitzen der insgesamt 760 Tonnen schweren Überbauten wurden durch einen Ponton über den Kanal geschoben und auf die Widerlager aufgesetzt.
Die Brücken spannen sich stützenfrei von den westlichen zu den östlichen Widerlagern. Charakteristisch für die neuen Brücken sind die vier blauen schlichten Stahlbögen, die schon von weitem sichtbar sind. Nach einjähriger Bauzeit wurden die Brücken, die durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Ingenieure Schürmann, Kindmann und Partner sowie die Lindschulter Ingenieurgesellschaft geplant wurden, 2010 freigegeben.
Autor*in: Straßen.NRW / Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 08.05.2023
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