Dalweg 33 - 37, Merfelder Str. 40 - 44, 48249 Dülmen
Legende für Merkmale
Objekt hat Auszeichnung
Objekt ist denkmalgeschützt
Objekt ist als Kulturdenkmal auf der Liste der UNESCO-Weltkulturerbe verzeichnet
Objekt wurde umgebaut, saniert oder erweitert
x zum Schließen, hier klicken
2014
AIG Architekten- und Ingenieurgemeinschaft GbR
(Bauleitung)
PFEIFFER · ELLERMANN · PRECKEL GmbH
Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft für den Kreis Coesfeld eG
Detailsuche mit weiteren Suchkriterien
Objektanzahl: 2525
48249 Dülmen
Entfernung: 1.26 km
48249 Dülmen
Entfernung: 1.46 km
48249 Dülmen
Entfernung: 1.50 km
48249 Dülmen
Entfernung: 6.30 km
44137 Dortmund
Bei dem Projekt Wohnbebauung Dalweg handelt es sich um den Neubau von insgesamt 70 Miet-Wohneinheiten auf dem Grundstück am Dalweg in Dülmen, ca. 600 Meter nordwestlich des Zentrums. Das Grundstück war mit vier zwei- bis dreigeschossigen Wohngebäuden mit Satteldach aus den 1950er Jahren bebaut, die aufgrund von baulichen Mängeln und unzureichender Barrierefreiheit ersetzt werden mussten. Es wurde vorgesehen, die Bewohner der bestehenden Gebäude in den Neubauten unterzubringen. Aus diesem Grunde wurde geplant, das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitten zu realisieren.
Die Wohnbebauung besteht aus 13 Wohngebäuden, die aus drei unterschiedlichen Haustypen mit jeweils einer unterschiedlichen Anzahl von Wohneinheiten geplant wurden. Von den 13 Gebäuden wurden sechs (Haustyp A und B) als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet und sieben Gebäude als „freifinanzierte“ Wohnhäuser (Haustyp C). Die Haustypen A und B sind als dreigeschossige Wohnhäuser mit acht bzw. sechs Wohneinheiten geplant. Die Doppelhäuser sind dagegen als zweigeschossige Wohngebäude mit zwei bzw. vier Wohneinheiten vorgesehen. Die Doppelhaushälften sollten auf Wunsch des Bauherrn so gestaltet werden, dass diese als Einfamilienhaus über zwei Etagen und durch möglichst geringen Aufwand, pro Etage, als Appartement genutzt werden können.
In den öffentlich geförderten Geschosswohnungsbauten (Haustyp A bzw. B) sind ein- und zwei-Zimmer-Wohnungen geplant, die gem. den Wohnraumförderungsbestimmungen und dem zufolge maximal 47 bzw. 62 qm Wohnfläche besitzen dürfen. Die DIN 1840 Teil 2 für Barrierefreies Bauen musste bei der Planung und Ausführung der Gebäude ebenso berücksichtigt werden. Da auf Wunsch des Bauherrn der Schlafraum - auch bei den ein-Zimmer-Wohnungen - von dem Wohn- bzw. Kochbereich getrennt vorgesehen werden soll, sind auch diese Wohnungen als zwei-Zimmer-Wohnungen geplant, die jedoch die entsprechende maximal zulässige Größe gem. WFB für eine ein-Zimmer-Wohnung nicht überschreiten.
Die Doppelhaushälften in der Variante Einfamilienhaus besitzen ca. 118 qm Wohnfläche. In der Alternativvariante Appartementhaus besitzt das Erdgeschoss-Appartement ca. 55,4 qm und das Obergeschoss-Appartement ca. 54,6 qm. Da die Doppelhäuser für die Nutzung von beiden Varianten vorbereitet werden sollten, wurden die notwendigen Schallschutzmaßnahmen für die Appartementnutzung bei der Erstellung der Doppelhaushälften beachtet. Ausgeführt wurde die Variante „Appartement“. Die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Abfallbehälter wurden in neun Nebengebäuden auf dem Grundstück bereitgestellt.
Auszeichnungen:
NRW Landespreis 2017 für Architektur, Wohnungs- und Städtebau (MBWSV NRW in Kooperation mit AKNW NRW und IK-Bau NRW) - Gutes Bauen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Autor*in: Pfeiffer · Ellermann · Preckel Architekten und Stadtplaner BDA / Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 18.10.2017
0 Kommentare / Kommentar verfassen
Kategorien:
Architektur » Wohnbauten » Mehrfamilienhäuser/Wohnsiedlungen