Haus Byink

Byinkstraße 20 , 59387 Ascheberg

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denkmalgeschütztes Objekt Dieses Objekt wurde umgebaut, saniert oder erweitert.

1550 / 1558 (Herrenhaus) / 1561 (Torhaus) / 1977-1984 (Sanierung)

Renaissance

- keine Angabe -

Anna von der Recke
(Bau um 1550/58)
Heinrich von Ascheberg
(Bau um 1550/58)

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Haus Byink

1558 wurde Haus Byink von Heinrich von Ascheberg als westfälisches Bauernhaus im Renaissance-Stil in der heutigen Form erbaut. Allerdings gab es einen Vorgängerbau, der schon um 1400 im Besitz der Herren von Ascheberg war. Angelegt wurde die Anlage als zweiinselige Wasserburg. Bestandteil ist unter anderem ein mächtiges zweigeschossiges Torhaus (erbaut 1561) mit zwei halbrunden turmartigen Vorbauten. Der Bau mit den anderthalb Meter starken Mauern nahe dem Rittersitz Romberg besteht aus Ziegelmosaik. Im Jahr 1698 kam das Haus durch ein Vermächtnis in den Besitz des Christoph Engelbert von Beverförde-Werries. Die Geschichte dieses Familienstammes endete 1780. Haus Byink wurde nun Eigentum von Friedrich Clemens von Elverfeld. Seit 1984 ist das Haus Wohnstätte von Ida Freifrau von Elverfeld. Das Herrenhaus, das auf einer gesonderten Insel gestanden hat, existiert heute nicht mehr.

Gegen 1550 ließ der Droste von Stromberg, Heinrich von Ascheberg, die bestehende Zweiinselanlage durch Neubauten ersetzen. Bereits im 18. Jahrhundert existierten die Trenngräben nicht mehr.

Das zweigeschossige Renaissancetorhaus wurde 1561 für Heinrich von Ascheberg errichtet. Die Tordurchfahrt wird durch zwei dreiviertelrunden Türme bewacht. Über der Tordurchfahrt befindet sich das Allianzwappen der Bauherren, Heinrich von Ascheberg und seiner Frau Anna von der Recke. Die Dreistaffelgiebel tragen Halbkreisaufsätze. Gegliedert wird die Backsteinfassade durch umlaufende Gurtgesimse.

Dem Torhaus gegenüberliegend, befindet sich das eingeschossige Bauhaus, das bereits 1558 erbaut wurde. Es befindet sich auf der ehemaligen Vorburg. Versehen ist es mit einem Dreistaffelgiebel und Halbrosetten.

Das Herrenhaus, das an der Stelle der heutigen Stallungen stand, existiert nicht mehr. Zudem sind große Teile der Gräfte nicht mehr vorhanden. Ebenso besteht die Wallanlage nicht mehr, in die das Torhaus integriert war.

Das Anwesen befindet sich in Privatbesitz, weshalb eine Besichtigung lediglich von außen möglich ist.

Autor*in: Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 20.01.2020

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Kategorien:
Architektur » Öffentliche Gebäude » Schlösser/Burgen/Stadtbefestigungen

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