© LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland - Wolf, Silvia Margrit
Karl-Jarres-Straße 154, 47053 Duisburg
Legende für Merkmale
Objekt hat Auszeichnung
Objekt ist denkmalgeschützt
Objekt ist als Kulturdenkmal auf der Liste der UNESCO-Weltkulturerbe verzeichnet
Objekt wurde umgebaut, saniert oder erweitert
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1935–1937
Architekt Prof. Dr.-Ing. Rudolf Schwarz
(Architekt)
Johannes Krahn
(Mitarbeiter)
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Objektanzahl: 2525
47051 Duisburg
Entfernung: 1.09 km
47051 Duisburg
Entfernung: 1.29 km
47051 Duisburg
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47051 Duisburg
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45130 Essen
Das flach gedeckte, verputzte Haus für das Ärzteehepaar Enkling liegt am Rande des „Dellviertels“ an der heutigen Karl-Jarres-Straße, die in diesem Bereich erst gleichzeitig mit dem Bau des Hauses angelegt wurde. Ehemals frei gelegen, ist es heute überwiegend von Siedlungsbauten der Nachkriegszeit umgeben, und die Straße ist eine viel befahrene West-Ost-Verbindung in der Stadt geworden. Auffallend sind die vielen unterschiedlichen Fensterformate, mit denen die straßenseitige Fassade versehen ist. Der Eingang im Norden erschließt das Treppenhaus zu den Privaträumen in den beiden Obergeschossen, während der Eingang zur Praxis an der Westseite des Hauses liegt. Hinter den zur Straße liegenden Fenstern des Erdgeschosses liegen die Küche sowie die Praxisräume. Die privaten Wohnräume in den beiden Obergeschossen hingegen werden allesamt (von einem Esszimmerfenster und vier kleinen Öffnungen für Treppenhaus, WC und Bad abgesehen) von der Gartenseite des Hauses her belichtet. Das straßenseitige zweite Obergeschoss weist somit gar keine Fenster auf. Dagegen ist die Südseite des Hauses geprägt von einer großzügigen Offenheit – mit seiner über die gesamte Hausbreite geführten Sonnenterrasse im obersten Stockwerk sowie großen Fenstern bzw. Fenstertüren mit Balkonaustritten.
In ihrer Erläuterung zum Bauantrag begründeten Bauherr und Architekt diese Eigenheiten des Hauses mit seiner Lage an der Straße, die es erforderte, die Haupträume nach hinten zu legen. Die Grundrisse ergäben sich aus den Bedürfnissen des Bauherrn, der Praxis und Familienwohnung vereinigen wolle. Die dominante Sonnenterrasse sei aus hygienischen Gründen dringend gewünscht.
Der Bauantrag wurde im Frühjahr 1935 genehmigt. Der „Hinweis“ eines Ratsherrn, der im darauffolgenden September feststellte, dass das Haus nicht ins Straßenbild passe, wurde dem Bürgermeister vorlegt. Natürlich fiel das betont kubische, verputzte Flachdachhaus mit der ungewöhnlichen Fensteranordnung aus dem Rahmen. Dennoch sind die Pläne mit nur wenigen Abweichungen realisiert worden. Die Straßenfront wurde sogar ganz ohne Änderungen verwirklicht. Aber ausgerechnet auf der Gartenseite mussten die Fensterflächen um jeweils etwa ein Drittel verringert werden – Änderungen, die offenbar im bereits fortgeschrittenen Baustadium verlangt wurden; darauf weisen Spuren im Putz hin, die die ursprünglich geplanten Fenstermaße noch erkennen lassen.
Autor*in: Birgit Gropp
Zuletzt geändert am 30.09.2020
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Kategorien:
Architektur » Wohnbauten » Ein-/Zweifamilienhäuser