Kronprinzenstr. 35, 45128 Essen
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1928-29
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59199 Bönen
In dem architekturgeschichtlich bedeutenden Klinkerbau des Architekten Alfred Fischer an der Ecke zur Helbingstraße hat der Regionalverband Ruhr, der älteste deutsche Regionalverband, seinen Sitz. Bis 1979 trug der Verband der Städte und Kreise des Ruhrgebiets den Namen Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk. Er war 1920 "zur Förderung des Siedlungswesens im Industriebezirk" durch preußisches Sondergesetz gegründet worden.
Das Verbandsgebäude gehört zu den herausragenden Beispielen der Reformarchitektur und wurde 1985 in den Rang eines Baudenkmals erhoben. Wer immer sich dem Gebäude an der Ecke Kronprinzen-/Helbingstraße nähert, ist gefesselt von der markanten Silhouette und der sich beim Nähertreten offenbarenden handwerklichen Qualität des 60 x 30 Meter messenden Bauwerkes. Die klare Raumdisposition setzt sich im Innern bruchlos fort. Eine offene, zweigeschossige Lichthalle, um die sich die Büros gruppieren, vermittelt dem Besucher das Bild einer wohl durchdachten, bis ins Detail gegliederten Gestaltung. Die Halle besitzt eine Aura ganz eigener Art: Sie gibt sich sachlich, auf den ersten Blick auch ein wenig distanzierend, zugleich schafft sie Nähe, weil sie überschaubar und damit maßvoll bleibt. Bedenkt man, dass der Architekt Alfred Fischerseine Vorstellung eines zweckmäßigen und zugleich humanen Verwaltungsgebäudes vor bald einem Jahrhundert entwickelt hat, verwundert es nicht, dass dieses im Äußeren wie im Inneren immer noch modern wirkende Haus bei seiner Eröffnung 1929 nicht nur in Fachkreisen Beifall fand.
Die außerordentliche Wirkung des Gebäudes beruht auf der Synthese verschiedener baukünstlerischer Qualitäten, die das Bauwerk trotz aller kriegsbedingten Veränderungen heute noch auszeichnen: Einfachheit, Einheitlichkeit und Eigenwilligkeit. Es wirkt wie ein Gegenpol zum Gebäude der Emschergenossenschaft auf der anderen Straßenseite, das noch ganz den Gestus der wilhelminischen Repräsentations-Architektur spiegelt. Philipp Rappaport, damals Beigeordneter beim SVR, fand dafür bei der Einweihung des Hauses 1929 die präzise Erklärung: "Das Gebäude durfte nicht einen stadtbeherrschenden Zentralausdruck hervorrufen wie etwa ein Rathaus, es durfte nicht einen repräsentativ-monumentalen Eindruck erwecken wie ein Regierungsgebäude, es durfte nicht die gleichmäßige, zur Beschäftigung von Hunderten ausgewertete Art eines Bürogebäudes tragen."
Autor*in: Route der Industriekultur / Redaktion baukunst-nrw
Zuletzt geändert am 17.12.2012
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Kategorien:
Architektur » Gewerbebauten » Verwaltungs-/Bürogebäude