Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist bemüht, den Webauftritt von baukunst-nrw im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) i. V. m. der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.baukunst-nrw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) i. V. m. der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften.
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b) Unverhältnismäßige Belastung
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Einige Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Hieran wird gearbeitet.
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Informationen in Gebärdensprache: die Informationen sind in Arbeit und werden ergänzt.
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Einige Kontrastverhältnisse entsprechen noch nicht den Anforderungen der WCAG 2.1 (Kontrastverhältnis 4,5:1), hieran wird gearbeitet.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.05.2026 erstellt.
Die Überprüfung der Vereinbarkeit der Website mit der BITV 2.0 wurde in Form einer Selbstbewertung durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen an baukunst@aknw.de oder unser Kontaktformular.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen eingehenden Mitteilungen ist: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW), Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, Ralf Roeder.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik